Bei Bauwerksabdichtungen unterscheidet man zwischen zwei Arten von Wasserschäden, dem Kapillarwasserschaden und dem Druckwasserschaden. Kapillarwasserschäden entstehen durch die kapillare Saugwirkung der porösen Wand, durch die aus dem feuchten Untergrund Wasser in die Wand gesaugt wird. Dagegen spricht man von einem Druckwasserschaden, wenn das Wasser in bzw. durch die Wand gedrückt wird. Der Druck wird hierbei allein durch die Wassersäule erzeugt, die sich außen vor der Wand aufstaut. Kapillarwasserschäden entstehen also durch Sog und Druckwasserschäden durch Druck. Wenn sich Wasser außen vor der Kellerwand 1 m hoch aufstaut, dann erzeugt es unten, am sogenannten Fuß der Wassersäule, einen Druck von 0,1 bar. Das ist etwa der Druck, den man mit dem Mund erzeugen kann. Der Druck ist also nicht sehr hoch und kann doch sehr unangenehme Wasserschäden an Gebäuden erzeugen.
Im Kapitel „Flächensperren“ wurde schon darauf hingewiesen, dass in vollfugig vermörteltem Vollsteinmauerwerk (ohne große Hohlräume) eine hydrophobierende Sperre durchaus ausreicht, um gegen diesen geringen Druck abzudichten. Das gilt natürlich nur wenn sich keine größeren Risse und Kanäle im Mauerwerk befinden. Druckwasserschäden sind in den meisten Fällen einfach zu erkennen. Kapillarwasser fließt nie aus der Wand. Ist eine Pfützenbildung zu beobachten, dringt das Wasser durch Druck ein, es liegt ein Druckwasserschaden mit Rissen oder Kanälen in der Wand vor.
Andererseits gibt es auch sogenannte versteckte Druckwasserschäden, die keine Pfützen bilden und wie ein Kapillarwasserschaden aussehen. Diese Schadenart entsteht dadurch,
dass die äußere Abdichtung nur geringe Fehler bezw. Leckstellen aufweist und das außen anstehende Druckwasser nur in so geringer Menge in die Wand eindringt, dass die gesamte Wassermenge von der Wand aufgesaugt wird und an der Oberfläche verdunstet. Im Folgenden sollen daher die Druckwasserschäden behandelt werden, bei denen auch wasserführende Kanäle oder Risse im Mauerwerk vorhanden sind. Die Zusammenhänge, die zur Bildung von Druckwasserschäden führen, sind kompliziert und umfangreich. Diese Schäden sollten daher stets durch erfahrene Druckwasser-Abdichtungsspezialisten diagnostiziert und bearbeitet werden. Auch Handwerker, die nicht über eine langjährige Erfahrung mit Druckwasserschäden verfügen, sollte man derartige Probleme nicht bearbeiten lassen. Sie richten meist mehr Schaden als Nutzen an.
Die normale hydrophobierende Druckwassersperre im Mauerwerk ist eine sogenannte Kombisperre, bestehend aus einer Horizontalsperre oder Flächensperre und einer Druckinjektion von 2-komponentigem Spezialepoxidharz, mit dem Risse, Mörtelfehler, Hohlräume und sonstige Kanäle im Mauerwerk kraftschlüssig und dicht verfüllt werden. Diese Kombination von hydrophobierender Sperre und der Hochdruckharzinjektion ist wichtig. Man kann durch die Harzinjektion zwar den Druckwasserdurchfluss verhindern, aber den Kapillarwasserschaden im feinporigen Baustoff des Mauerwerks nicht beseitigen.
Die für die Riss und Hohlrauminjektion verwendeten Harze
müssen so dickflüssig sein, dass sie nicht aus dem Riss oder Hohlraum ausfließen. Damit sind sie aber zu dickflüssig, um in die feinen Poren des Baustoffs einzudringen. Die Langlebigkeit einer Druckwassersperre wird vor allen Dingen durch eine hohe Alkalibeständigkeit und die dauerhafte Haftung des ausgehärteten Harzsystems am Baustoff erreicht. Sperrungen mit herkömmlichen PU-Harzen oder PU-Schäumen weisen, Bild 16 Beton, wegen ihrer Alkaliempfindlichkeit und schlechten Haftung eine ungenügende Lebensdauer und Wirkung auf. Eine solche Kombisperre wäre z.B. im Mauerwerk (Beispiel Bild 1) notwendig.
Bild 15 zeigt jedoch noch einen zweiten Druckwasserdurchfluss, zwischen dem Betonfußboden und dem Fundament bzw. der Wand. Dieser Kanal wird mittels Harz-Injektion
in die Arbeitsfuge zwischen Fundament und Bodenplatte geschlossen. Bild 15 zeigt bereits zwei mögliche Wasserdurchflüsse. In der Praxis gibt es durch die unterschiedlichsten Konstruktionen im Fundamentbereich eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Wassereintritt und -durchfluss, die natürlich auch kombiniert vorliegen können.
Bild 16 zeigt ein einfaches Beispiel: Es liegen Beschädigungen der Außenabdichtung in drei verschiedenen Höhen vor. Da das Wasser durch die unterste Undichtigkeit direkt im Boden – Wand Anschluss in den Keller fließt, staut es sich außen nicht weiter auf. Es erreicht die beiden höher liegenden Leckstellen also nicht. Verschließt man nun die untere Leckstelle durch eine Harz-Injektion, dann kann das außen anstehende Wasser nicht mehr in den Keller fließen und staut sich weiter auf, möglicherweise bis zur nächsthöheren Leckstelle.
Das Wasser überwandert in diesem Fall die eingebrachte Abdichtung und es muss eine weitere Injektion oberhalb der ersten erfolgen (Bild 17).
Es gibt keine Maßnahme, eine solche Möglichkeit der Überwanderung vorher festzustellen, dies kann man nur wenn es passiert. Außer der Möglichkeit der Überwanderung gibt es unter Umständen auch noch die Möglichkeit der seitlichen Umwanderung, wenn man z.B. nur ein Teilstück der Wand abgedichtet hat. Die Um- oder Überwanderung einer Teilabdichtung ist also nicht darauf zurückzuführen, dass der Handwerker falsch oder schlampig gearbeitet hat. Der erfahrene Druckwasser-Fachmann wird Sie bei einem begründeten Verdacht auf diese Möglichkeiten hinweisen. Einige dieser Möglichkeiten sind allerdings auch konstruktionsbedingt, z.B. das bereits erwähnte nicht vollfugig vermörtelte Mauerwerk.
Ein weiterer konstruktionsbedingter Druckwasserschaden wird im Bild 18 gezeigt, wo die Konstruktion des Fußbodens verantwortlich ist. Häuser, die vor 1970 gebaut wurden, haben fast ausschließlich nachträglich eingegossene Bodenplatten. Der Betonboden wurde zwischen die Kellerwände eingegossen. Hierdurch entsteht zwischen Bodenplatte und Fundament eine sogenannte Arbeitsfuge, wodurch Wasser in den Keller gedrückt werden kann. Außerdem dringt Wasser ins Mauerwerk ein
und steigt kapillar nach oben. Auch diesen Baufehler kann man durch geeignete Injektionsmaßnahmen abgestellen. Diesen Fehler bekommen Sie allerdings nur von innen in den Griff. Selbst bei funktionstüchtiger Außenabdichtung bleibt die Arbeitsfuge innen bestehen.
Seit etwa 1970 wurden fundamentüberspannende Bodenplatten gebräuchlich (Bild 19). Bei dieser Variante gibt es keine innere Arbeitsfuge mehr, durch die Druckwasser eindringen könnte. Allerdings gibt es auch bei diesen Konstruktionen Druckwasserschäden, möglicherweise sogar einen besonders tückischen.
Bild 20 zeigt ein typisches Beispiel. Der eigentliche Schaden ist nicht die aufsteigende Feuchtigkeit in der Innenwand, weil diese gar keinen Kontakt zum nassen Untergrund hat. Es handelt sich um einen versteckten Druckwasserschaden in der Außenwand. Da die besandete Bitumenpappe ohne Mörtelschicht auf den Beton gelegt wurde, fließt das Wasser unter der Pappe in den Keller, wobei an der Außenwand selbst kein Schaden feststellbar ist. Der Estrich im Keller ist als sogenannter „schwimmender Estrich“ ausgeführt, deshalb liegt zwischen der Bodenplatte und dem Estrich eine Kunststofffolie. Das Wasser fließt also auch noch unter der
Folie bis an die Mittelwand, wo es dann als Kapillarwasser aufsteigt. Der unerfahrene Handwerker „repariert“ also die vermeintliche aufsteigende Feuchtigkeit an der Innenwand und verhindert möglicherweise dort das weitere aufsteigen des Wasser´s, aber den eigentlichen Schaden hat er nicht entdeckt oder beseitigt. Die Folge ist, dass sich das Wasser unter dem Estrich weiter in andere Räume ausbreitet und dann dort neue Schäden entstehen. Diese Kosten hätten Sie sich sparen können. Wie wichtig es ist, den Schaden am Wassereintritt zu beseitigen und nicht an der Austrittsstelle, wird hier besonders deutlich. Als geschulter Fachbetrieb verfügen wir über Diagnosemethoden, solche Schäden sicher zu lokalisieren und den Schaden am Wassereintritt zu reparieren.
Was dabei herauskommt, wenn ein mit Druckwasser unerfahrener Handwerker eine Abdichtung des Wasseraustritts durchführt, zeigen die Bilder 21 + 22.
Bild 21 zeigt einen Sperrputzsockel mit Hohlkehle im Bodenbereich. Das Wasser zeigt sich hier bereits nach 1-2 Jahren wieder. Noch schlechter funktioniert die Abdichtung des Wasseraustritts mit sogenannter „Dichtschlämme“ (Bild 22). In beiden Fällen wird sich das Wasser einen neuen Weg in den Keller suchen.
Im Bild 22 ist das deutlich zu erkennen. Das Wasser ist höher gewandert und erzeugt nun Schäden oberhalb des „abgedichteten“ Sockels. Allerdings wird auch die Dichtschlämme bereits nach kurzer Zeit wieder von der Wand gedrückt. Solche Maßnahmen reparieren den Wasserschaden also nicht, sondern verstecken ihn nur für kurze Zeit. Durch Risse und Fugen entstandene Kanäle in der Wand fließt das Wasser oftmals viele Meter, bis es dann austritt und Pfützen bildet. Das gilt besonders für Außenwände, die absichtlich nicht vollfugig vermörtelt wurden.
Diese Bauweise, die für im Erdreich liegendes Mauerwerk als grober Unfug gewertet werden kann, hat sich leider seit ca. 30 Jahren etabliert und führt im Druckwasserschadenfall zu entsprechend aufwändigen und damit teuren Abdichtungsarbeiten. Die Stelle des Wassereintritts ist bei derartiger Mauerausführung also nicht zu erkennen, was die Beurteilung des Schadens und die Festlegung der notwendigen Arbeiten schwierig und die notwendigen Maßnahmen aufwändiger macht. Wir wollten Sie mit den Erklärungen und Beschreibungen nicht verängstigen, lediglich aufzeigen, wie wichtig es ist, mit der Reparatur von Druckwasserschäden nur erfahrene Spezialisten zu betrauen, damit Sie nicht Geld für unnütze oder falsche Maßnahmen bezahlen.